Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Richard Hess MBV GmbH
I. Allgemeines
- Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, es sei denn, es wurden im Einzelfall schriftlich abweichende Bedingungen vereinbart.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und sind damit kein Bestandteil eines Vertrages.
- Für elektrotechnisches Zubehör oder Einbauteile gelten die Lieferungsbedingungen des Zentralverbandes der deutschen elektrotechnischen Industrie.
- Die AGB gelten als anerkannt, sobald der Auftraggeber unsere Angebotsunterlagen entgegennimmt.
II. Angebot und Abschluss
- Alle Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit.
- Mündliche und telefonische Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise gelten ausschließlich in Euro, ab Werk, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs-, Versand- und Transportkosten.
- Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Berichtigung von Preisirrtümern und Berechnungsfehlern, auch wenn diese nicht offensichtlich sind.
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Dienstleistungen sind sofort netto zahlbar.
- Bei Überschreiten der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite berechnet.
IV. Lieferumfang
- Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
- Teillieferungen sind jederzeit zulässig.
- Wird die Lieferung des Vertragsgegenstandes vor Gefahrübergang unmöglich, wird der Vertrag unter Ausschluss eventueller Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche rückabgewickelt.
V. Lieferfrist
- Der Liefertermin wird in der Auftragsbestätigung angegeben.
- Die Liefermöglichkeit bleibt stets vorbehalten.
- Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen aufgrund höherer Gewalt verlängern die Lieferfristen entsprechend.
- Schadensersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
VI. Gefahrenübergang
- Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung geht beim Aufladen der Ware auf das Transportfahrzeug auf den Auftraggeber über.
- Dies gilt auch bei Beauftragung eines Spediteurs oder Versand per Bahn oder Luftfracht.
VII. Abnahmeverzug
- Verweigert der Auftraggeber nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 10 Tagen die Annahme oder erklärt ausdrücklich, die Ware nicht annehmen zu wollen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und 25 % des Bestellpreises als Schadensersatz fordern.
- Bei Abrufaufträgen, die nicht innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, sind wir berechtigt, auf sofortiger Abnahme zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten.
VIII. Rücktritt
- Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber falsche Angaben über seine Person oder Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
- Der Auftraggeber kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist zur Behebung eines Mangels fruchtlos verstreichen lässt.
IX. Rücknahme des Liefergegenstandes
- Bei Rücknahme des Liefergegenstandes werden geleistete Anzahlungen zurückerstattet.
- Die tatsächlich entstandenen Aufwendungen hat der Auftraggeber zu tragen.
- Für Nutzung kann eine Wertminderungspauschale von 35 % innerhalb der ersten 6 Monate verlangt werden.
X. Gewährleistung und Mängelrügen
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und deckt nur nachweisbare Fabrikationsfehler ab.
- Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.
- Nach Wahl des Auftragnehmers erfolgt entweder Ersatzlieferung oder Preisnachlass.
- Garantieleistungen verlängern die Garantiezeit nicht.
- Im Falle berechtigter Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung nach Wahl des Auftragnehmers entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.
Lehnt der Auftraggeber die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ab, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Eine Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen. - Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt.
XI. Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an den gelieferten Geräten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer.
- Verpfändung oder Sicherheitsabtretung ist unzulässig.
- Forderungen aus Weiterverkauf werden an den Auftragnehmer abgetreten.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Sonsbeck.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist das für Sonsbeck zuständige Gericht.
- Tritt der Auftragnehmer als Kläger auf, ist er berechtigt, nach seiner Wahl das am Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht anzurufen.